
Belohnen Sie sich für eine gute Tat!
Wenn Sie von Ihren Freunden, Bekannten oder Verwandten erfahren haben, dass eine Eigentumswohnung, Wohnhaus, Gewerbeimmobilie oder ein Baugrundstück verkauft werden, dann sichern Sie sich Ihre Tippgeber-Prämie und informieren Sie uns als Erster. Dieser Immobilien-Tipp ist uns bares Geld wert.
Wie geht es weiter?
Wir besprechen die Höhe der Prämie und alles Weitere in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Senden Sie uns die Informationen zu der Immobilie, zum Immobilieneigentümer und Ihre Kontaktdaten. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.
Wichtig für Sie als Tippgeber: Holen Sie sich unbedingt eine Erlaubnis bzw. Zustimmung von dem Immobilieneigentümer über Weitergabe seiner Daten und Informieren Sie Ihn über eine Kontaktaufnahme mit uns.
Personen, die einem Standesrecht unterliegen:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden oder Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprovisionen anzunehmen. Selbstverständlich freuen wir uns sehr, wenn Sie uns Ihren Kunden weiterempfehlen.